380-kV-Ostniedersachsenleitung: Bekanntmachung Kartierungsarbeiten für die Gemeinden Krukow, Juliusburg und Schnakenbek

Die 380-kV Stromleitung zwischen der Elbe (Landesgrenze Schleswig-Holstein / Niedersachsen) bis nach Wahle in Vechelde ist ein wesentlicher Stromtransportkanal in Nord-Süd-Richtung. Die momentane technische Ausstattung der Leitung ist nicht ausreichend, um den Anforderungen eines modernen Stromnetzes und der Energiewende gerecht zu werden. Hierfür bedarf es der Erhöhung der Übertragungskapazität in Form einer zusätzlichen 380-kV Stromleitung sowie Anpassungen der dazugehörigen Umspannwerke.

Im Rahmen dieser Maßnahme ist daher ein Parallelneubau einer 380-kV-Freileitung zur Erhöhung der Stromtragfähigkeit vorgesehen. Dieses Projekt ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 58 sowie im Netzentwicklungsplan als P113 enthalten. Die bestehende 380-kV Leitung von Krümmel über Lüneburg und Stadorf nach Wahle bleibt dabei weiter in Betrieb.

Kartierungsarbeiten:

Für den geplanten Parallelneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation im Untersuchungsraum geplant. Ab Januar 2023 bis voraussichtlich Ende November 2023 finden im Bereich der Bestandstrasse, in Bereichen für mögliche Trassenalternativen sowie auf den Suchräumen für das neue Umspannwerk im Raum Lüneburg Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.

Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzschutzplanung mbH (GFN) im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Die genauen Arbeiten werden nachfolgend aufgeführt. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken.

Art und Umfang der Kartierungen

Die Kartierungen der Flora und Fauna erfolgen im Zuge von Geländeerhebungen/ -aufnahmen und werden ausnahmslos von qualifizierten Biolog*innen und Fachexpert*innen ausgeführt. Bei Anwendung der fachlich anerkannten und notwendigen Untersuchungsmethoden müssen die Kartierungen dabei zum Teil auch nachts durchgeführt werden. Die Kartierungen werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt, dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehren Stunden, und können sich teilweise mehrfach wiederholen.

Kartierungen im Laufe der nächsten 6 Monate

Ab Januar 2023 sind Begehungen der Korridore sowie der UW-Suchräume geplant. Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden Strukturen wie Horste von Großvögeln, Baumhöhlen und Totholz visuell erfasst und in Karten vermerkt (siehe Tabelle 1). Des Weiteren wird der Pufferbereich nach Biotoptypen klassifiziert. Ebenfalls werden potenzielle Habitate bedrohter Tierarten in einer Übersichtsbegehung festgestellt und im Jahr 2023 artenabhängig beprobt.

Bei Fragen zu den Kartierungen wenden Sie sich bitte an:

Arnis Rehfeld
Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung (GFN) mbH
Edisonstraße 3
24145 Kiel

Tel.: +49 (4347) 99973-035;
E-Mail: a.rehfeld@gfnmbh.de


Zum Leitungsbauprojekt Ostniedersachsenleitung:

Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber damit beauftragt, für die bestehende 380-kVLeitung zwischen der Elbe (Landesgrenze Schleswig-Holstein / Niedersachsen) und Wahle in Vechelde eine Verstärkung in Form eines Parallelneubaus zu planen. Das Projekt wird als Freileitung geplant. In den kommenden Monaten werden Daten für das Planungs- und Genehmigungsverfahren gesammelt, im Rahmen dessen alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im Untersuchungsgebiet erfasst und mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden sollen. Unser Ziel ist es, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu schützen.

Rechtliche Grundlage:

Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.

Bei den Begehungen und Kartierungsarbeiten können in der Regel keine Flurschäden entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und waldund landwirtschaftlicher Wege. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung:

TenneT TSO GmbH
Peter Helms, Referent für Bürgerbeteiligung
Tel.: 0151-188 79 96 0
E-Mail: peter.helms@tennet.eu

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Zur Ansicht des Kartierungszeitraumes mit Zeitfenster und dem Kartierraum siehe Amtliche Bekanntmachungen.

Kontakt

Amt Lütau
Amtsplatz 6
21481 Lauenburg/Elbe

Tel.: 04153-5909-0
Fax: 04153-5909-199
E-Mail: info@amt-luetau.de

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