Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche Entwicklung und Nutzung der Grundstücke für das gesamte Gemeindegebiet planerisch vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind aufzustellen, soweit es für die bauliche Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Im Flächennutzungsplan (F-Plan) wird für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan trifft Aussagen über die allgemeine Art der baulichen Nutzung sämtlicher Flächen und ist die Grundlage für weitere detaillierte Planungen.
Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält konkrete Nutzungsbestimmungen und die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die bauliche Ordnung. Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für eine konkrete bauliche Entwicklung in einem Gebiet geschaffen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ziel der Bauleitplanung ist es eine nachhaltige bauliche Entwicklung zu gewährleisten. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Die Bauleitpläne sollen in diesem Sinne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie den Anforderungen an dem Klimaschutz gerecht zu werden sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Bauleitpläne der Gemeinden - Im Beteiligungsverfahren
Flächennutzungsplan (F-Plan)
Wangelau - 4. Änderung des F-Plans - "Gewerbegebiet nördlich der Dorfstraße / westlich der B209 / östlich des Lüttenweg"
Bebauungsplan (B-Plan)
Wangelau - B-Plan Nr. 4 - "Gewerbegebiet nördlich der Dorfstraße / westlich der B209 / östlich des Lüttenweg"
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Bauleitpläne der Gemeinden - Abgeschlossene Verfahren
Hinweis: Die Auflistung der abgeschlossenen Bauleitplanverfahren befindet sich weiterhin im Aufbau. Für genauere Informationen zu den hier nicht aufgeführten Bauleitplänen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktdaten.
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<<< Interaktiver Übersichtsplan der rechtskräftigen Bebauungspläne >>>
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Gemeinde BASEDOW
Gemeinde BUCHHORST
Gemeinde DALLDORF
Gemeinde JULIUSBURG
Gemeinde KRÜZEN
Gemeinde KRUKOW
Gemeinde LANZE
Gemeinde LÜTAU
Gemeinde SCHNAKENBEK
Gemeinde WANGELAU
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Kontakt:
Amt Lütau
Stadtentwicklungsamt
Amtsplatz 5
21481 Lauenburg/Elbe
Tel.: 04153 / 5909 - 440
E-Mail: planung@lauenburg-elbe.de
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