Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche
Entwicklung und Nutzung der Grundstücke für das gesamte Gemeindegebiet
planerisch vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind aufzustellen,
soweit es für die bauliche Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne
sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Im Flächennutzungsplan (F-Plan) wird für das gesamte
Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den
voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Der
Flächennutzungsplan trifft Aussagen über die allgemeine Art der
baulichen Nutzung sämtlicher Flächen und ist die Grundlage für weitere
detaillierte Planungen.
Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält konkrete
Nutzungsbestimmungen und die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die bauliche Ordnung. Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für
eine konkrete bauliche Entwicklung in einem Gebiet geschaffen. Der
Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ziel der
Bauleitplanung ist es eine nachhaltige bauliche Entwicklung zu
gewährleisten. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und
ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Die Bauleitpläne sollen in diesem Sinne dazu
beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen sowie den Anforderungen an dem Klimaschutz
gerecht zu werden sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und
Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Bauleitpläne der Gemeinden - Im Beteiligungsverfahren
Flächennutzungsplan (F-Plan)
Gemeinde Buchhorst - 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Kieswerk / Recyclinganlage"
Bebauungsplan (B-Plan)
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Bauleitpläne der Gemeinden - Abgeschlossene Verfahren
Hinweis: Die Auflistung der abgeschlossenen Bauleitplanverfahren befindet sich weiterhin im Aufbau. Für genauere Informationen zu den hier nicht aufgeführten Bauleitplänen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktdaten.
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<<< Interaktiver Übersichtsplan der rechtskräftigen Bebauungspläne >>>
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Gemeinde BASEDOW
Gemeinde BUCHHORST
Gemeinde DALLDORF
Gemeinde JULIUSBURG
Gemeinde KRÜZEN
Gemeinde KRUKOW
Gemeinde LANZE
Gemeinde LÜTAU
Gemeinde SCHNAKENBEK
Gemeinde WANGELAU
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Kontakt:
Amt Lütau
Stadtentwicklungsamt
Amtsplatz 5
21481 Lauenburg/Elbe
Tel.: 04153 / 5909 - 440
E-Mail: planung@lauenburg-elbe.de
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