Lärmminderungsplanung im Amt Lütau
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sind
die strategischen Lärmkarten aus dem Jahr 2018 überprüft und
überarbeitet worden. Ziel der Lärmaktionspläne ist, die Lärmbelastung zu
reduzieren und die Anzahl der betroffenen Menschen und Wohnungen zu
mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen
Planungen geben und durch geeignete Maßnahmen den vorhandenen
Lärmbelastungen begegnen.
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen
und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Für die Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie der vierten Runde ist erstmals die Verwendung
eines europaweit einheitlichen Berechnungsverfahren vorgeschrieben,
welches sich methodisch z. T. erheblich von den bisher eingesetzten
Rechenverfahren unterscheidet.
Die aktuellen Lärmkarten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt
und ländliche Räume (LLUR) sind über den Lärmatlas auf der Internetseite
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de veröffentlicht.
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Gemeinde Lanze - Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz [PDF]
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Gemeinde Schnakenbek - Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz [PDF]
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