Sie haben eine gute Idee, wie Ihre Gemeinde, Ihr Dorf oder Ihre Region lebenswerter, attraktiver oder nachhaltiger gestaltet werden kann? Dann nutzen Sie die Chance: Mit dem GAK-Regionalbudget fördern wir kleine Projekte, die zur ländlichen Entwicklung in der AktivRegion Sachsenwald-Elbe beitragen. Die AktivRegion Sachsenwald-Elbe kann unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landesentwicklung (LLnL) für das Jahr 2025 zusätzlich 200.000 € für „Kleinprojekte“ zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen: Das Projekt trägt zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie der Aktiv Region Sachsenwald-Elbe bei. LAG_AktivRegion_Sachsenwald_Elbe_IES_2023_genehmigt. pdf
Anträge können von Gemeinden, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Privatpersonen oder Unternehmen gestellt werden.
Höhe der Förderung: Projekte mit Gesamtkosten bis max. 20.000 € (brutto) werden gefördert. Die Gesamtkosten müssen mind. 2.000 € betragen. Der maximale Fördersatz beträgt 80 %, was ein maximaler Zuschuss von 16.000 € je Projekt entspricht. Antragsteller müssen 20 % Eigenmittel in das Projekt einbringen. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben und eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.
Fördergegenstand: Kleinprojekte die einen Beitrag zu den Zukunftsthemen der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Sachsenwald-Elbe aufweisen.
Maßnahmen zu:
• Klimaschutz und Klimaanpassung
• Verbesserung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität
• Sicherung und Ausbau der Versorgung und Mobilität
• Verbesserung der regionalen Produktion und Wertschöpfung
• Verbesserung des Tourismus und der Naherholung
Notwendige Unterlagen:
GAK-Regionalbudget 2025 - Aktivregion Sachsenwald-Elbe
• Unterschriebenen Förderantrag gemäß Vorlage
• Finanzierungsplan
• Nachweis über Eigenmittel
• Mindestens drei Angebote als Grundlage zur Kostenermittlung
• Erforderliche Stellungnahmen und Beschlüsse
• ggf. Baugenehmigungen
• ggf. Bauzeichnungen
• ggf. De-minimis-Erklärung
• ggf. Erklärung über Vorsteuerabzugsberechtigung
• ggf. Formulare mit Selbsterklärend zur NichtVorsteuerabzugsberechtigung
• Freuen uns über Fotos zu den Projekten für Dokumentationszwecke (auch gerne im Nachhinein)
Anträge sind einzureichen bevorzugt per E-Mail an: assistenz@aktivregion-sachsenwald-elbe.eu
oder postalisch an:
LAG AktivRegion Sachsenwald-Elbe e.V.
c/o INI gGmbH Reeperbahn 35, Hs. 1
21481 Lauenburg/ Elbe
Telefon: 04151 - 20 79 784
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Auswahlverfahren:
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die AG GAK-Regionalbudget des Vorstandes der LAG Sachsenwald-Elbe. Die Projekte werden auf Grundlage der Entwicklungsziele der integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion (IES 2023 – 2027 (2029) und durch festgelegte Auswahlkriterien bewertet und für eine Förderung vorgeschlagen. Der Vorstand wird dann umgehend in einer Sondersitzung die vorausgewählten Projektanträge beschließen.
Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Mindestkriterien und aus Basis der Kernthemenkriterien geprüft.
Projekte werden je Anzahl und Sitzung gemäß der Höhe ihrer Bewertungspunkte absteigend priorisiert (Prioritätenliste) und entsprechend bezuschusst. Bei Punktgleichheit im Falle von begrenzt verfügbaren Mitteln werden die noch verfügbaren Mittel zu gleichen Teilen auf die verbliebenen förderfähigen Projektanträge aufgeteilt. Sollte dabei die Förderquote auf weniger als 65 % sinken, werden die Projekte mit der geringeren Fördersumme bevorzugt, um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zukommen zu lassen.