Ich begrüße Sie im südlichsten Amt des Landes Schleswig-Holstein. Die Gemeinden unseres Amtes sind vornehmlich landwirtschaftlich geprägt. Alte Höfe, größtenteils modern ausgestattet, zahlreiche Wander- u. Radwege sowie die unmittelbare Nähe zur Elbe und zum Elbe-Lübeck-Kanal schaffen vielfältige Freizeit- u. Erholungsmöglichkeiten und sorgen so für einen idealen Wohn- u. Lebensraum.
In den amtsangehörigen Gemeinden wird die Kinder-betreuung durch verschiedene Träger gewährleistet. Schülerinnen und Schüler besuchen die Grundschule in Lütau oder die Albinus-Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe in Lauenburg/Elbe.
Das kulturelle Leben wird von engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern gestaltet. Generell hat die ehrenamtliche Arbeit einen hohen Stellenwert, was sich nicht zuletzt an der Vielzahl von Vereinen, Verbänden und sozialen Organisationen zeigt. Gemeinsamkeit macht stark, und alles unter dem Motto: "Stadt und Land, Hand in Hand"! Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Gerd Lüttge
Amtsvorsteher
Die Amts-/Stadtverwaltung ist bis zum 01.04.2021 vollständig geschlossen. In dieser Zeit können für eine persönliche Vorsprache Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter 04153/5909-0, oder unter einer bekannten Durchwahlnummer vereinbart werden.
Der Bereich "Einwohnermeldeamt" öffnet wieder uneingeschränkt ab Dienstag, den 06.04.2021.
Voraussichtlich noch bis zum 31.03.2021 muss die Gemeindeverbindungsstraße von Lauenburg/Elbe, B 5 Richtung Lanze (Lanzer Deichbruch) für PKW und sonstige Fahrzeuge unter 6 t Gewicht für Straßenbauarbeiten voll gesperrt werden. Diese Fahrzeuge werden über Basedow umgeleitet. Die Umleitung wird ausgeschildert. Fahrzeuge über 6 t Gewicht werden durch die Baustelle geleitet, da diese die Umleitungsstrecke aufgrund der Tonnenbegrenzung der Basedower Brücke nicht nutzen können.
Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt seit Donnerstag, 12.
November 2020, nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen
sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben. Mit der neuen Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest 01/2020 setzt der Kreis Herzogtum Lauenburg den Erlass des Landwirtschaftsministers um.
Folgende Regeln gelten für Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet:
- Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) müssen entweder im Stall oder unter
einer dichten Überdachung gehalten werden, die gegen das Eindringen
von Wildvögeln abgeschirmt ist,
- Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind verboten.
Geflügelhaltungen sind, wie andere Viehhaltungen auch, grundsätzlich
meldepflichtig und müssen dem Fachdienst Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung angezeigt werden. Häufig wird dieser Umstand
jedoch gerade bei kleineren Privathaltungen übersehen, dies betrifft
sowohl die Anmeldung als auch die Abmeldung der Viehhaltung.
Geflügelhalter sollten daher ihre Daten mit dem Meldeformular unter https://www.kreis-rz.de/Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung aktualisieren.
Im Gebiet des Amtes Lütau aufgefundene tote Wildvögel können
bei der Stadtverwaltung Lauenburg/Elbe rund um die Uhr unter 04153-5909-300 gemeldet
werden. Die Kadaver werden dann vom Bauhof eingesammelt und vom
Veterinäramt untersucht.
Ab Montag, den 19.10.2020 bis voraussichtlich Frühjahr 2022 wird die Kanalbrücke Buchhorst – Lanze über den Elbe-Lübeck-Kanal voll gesperrt. Außerdem muss auch der Rad- und Wanderweg am Elbe-Lübeck-Kanal in diesem Zusammenhang voll für Fußgänger und Radfahrer in Höhe der Brücke gesperrt werden. Grund für die Sperrung ist der Abriss und Neubau der Brücke durch das Wasserstraßen-Neubauamt in Magdeburg.
Die verkehrsrechtliche Anordnung für diese Maßnahme ist erteilt und auch die Beschilderung wird ab dem 16.10.2020 entsprechend vorgenommen. Bauablaufbedingt kann es hiervon jedoch - gerade zu Beginn der Arbeiten - zu Abweichungen kommen. Die Umleitung für Kraftfahrzeuge erfolgt über die B 5 in Lauenburg/Elbe und die Gemeinde Lanze. Die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer wird großräumig ausgeschildert. Es kann aufgrund der Topographie des Geländes leider keine baustellennahe Umleitung angeboten werden.
Der Verkehrszeichenplan kann auf <hier> eingesehen werden.
Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den
wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein
weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und
Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend
Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen. Zum Upload-Verfahren geht es <hier>.
Wenn wir jetzt alle entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten. <Hier> finden Sie aktuelle und verlässliche Antworten auf Ihre Fragen.
Nach einer Tagung der Ordnungsbehörden des Kreises Herzogtum Lauenburg sieht das Kreisgesundheitsamt keinen Grund für eine Panik, auch wenn die zuständigen Behörden die Thematik ernst nehmen. Dennoch können im alltäglichen Umgang einige Maßnahmen getroffen werden um Risiken zu minimieren. Informationen dazu erhalten Sie auf Seiten des BUNDES und des KREISES HZGT. LAUENBURG.
Zudem verweisen wir auf die LANDESVERORDNUNG über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 14. Februar 2021.